Darf man CBD-Blüten jetzt legal kaufen oder nicht?

Darf man CBD-Blüten jetzt legal kaufen oder nicht?

Wir würden diese Frage - ganz klar und sehr gerne – möglichst präzise mit einem fettem JA beantworten! In der Praxis ist es aber leider nicht ganz so einfach. Denn die Debatte um CBD (Cannabidiol) läuft weiterhin auf Hochtouren. CBD ist ein Cannabinoid aus dem weiblichen Hanf, dass allerdings keine psychoaktive Wirkung, wie dass allseits bekannte THC, besitzt.

Der berauschende Effekt bleibt somit definitiv aus. Dafür werden bei CBD entzündungshemmende, entkrampfende, angstlösende und gegen Übelkeit gerichtete Wirkungen beschrieben. Zusätzlich sollen stimmungsaufhellende, entspannende, stresslindernde und antipsychotische Effekte auftreten. CBD hilft nachgewiesener Weise bei Schlafstörungen und kann hier beruhigend und positiv unterstützen. CBG hingegen, ein weiteres Cannabinoid, dass ebenfalls kontinuierlich an Beliebtheit zunimmt, soll zusätzlich noch den Appetit anregen und das Verdauungssystem positiv beeinflussen und gleichermaßen regulieren. Heutzutage werden Cannabinoide gerne bei schweren Krankheitsverläufen, gerade im Bereich „Krebs“, als zusätzlicher Therapieansatz zu den klassischen Therapien genutzt. In Deutschland darf CBD in diversen Darreichungsformen legal verkauft werden. Leider kommt es aktuell immer wieder zu Razzien und Polizeieinsätzen, die nicht immer einwandfrei rechtlich vertretbar sind, denn die Rechtslage scheint hier immer noch nicht eindeutig und vor allem vollständig aufgeklärt zu sein. Natürlich darf man hier nicht vergessen, dass die Pflanze als solches nicht zu unterscheiden ist. Geruch und Optik sind meist dieselben. Für die Polizei daher ebenfalls kein Leichtes Nutz-Hanf von THC-haltigem „Gras“ zu unterscheiden. Der Verkauf von CBD-Blüten ist allerdings, zumindest rechtlich dargestellt, nicht illegal. Der Europäische Gerichtshof hatte nämlich entschieden - “CBD ist keine Droge”! Und gilt somit auch nicht als Rauschmittel. 

(Quelle: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-11/cp200141de.pdf)

Solange die Blüten von einer in der EU zertifizierten Nutz-Hanf-Sorte abstammen, mit einem THC-Gehalt von unter 0,2%, dürfen sie ausschließlich zu gewerblichen und wissenschaftlichen Zwecken, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken vollständig ausschließt, legal verkauft werden. Siehe dazu unsere Sicherheitshinweise und Gesetzestexte: https://www.grinland.de/sicherheitshinweise

Für Produkte aus unserem Online-Shop gibt es immer die entsprechenden Analysezertifikate, die den geringen THC-Gehalt einwandfrei nachweisen.

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